Asbest, der so in ein natrliches oder knstliches Bindemittel (wie Zement, Kunststoff, Asphalt, Harze oder Mineralien) eingebettet oder daran befestigt ist, dass es whrend der Befrderung nicht zum Freiwerden gefhrlicher Mengen lungengngiger Asbestfasern kommen kann, unterliegt nicht den Vorschriften des ADN. Hergestellte Gegenstnde, die Asbest enthalten und dieser Vorschrift nicht entsprechen, unterliegen den Vorschriften des ADN nicht, wenn sie so verpackt sind, dass es whrend der Befrderung nicht zum Freiwerden gefhrlicher Mengen lungengngiger Asbestfasern kommen kann.